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Mein Sport – mein Verein!
VFJ LAURENSBERG 1919 E.V.

IMMER AUF DEM LAUFENDEN

Hier findest du alle Neuigkeiten rund um unsere Vereine. Egal ob Meisterschaften,
aktuelle Entwicklungen, Sponsoring-Aktivitäten oder einfach Neues aus dem Vereinsleben.

HANDLUNGSRICHTLINIEN DES VFJ ZUM TRAININGSBETRIEB
Handlungsrichtlinien des VfJ zum Trainingsbetrieb

Gemäß des Beschlusses der Bundes- und Landesregierung NRW und der Coronaschutzverordnung des Landes NRW mit Stand vom 07.05.2020 kann seit dem 07.05.2020 der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport wieder aufgenommen werden. Die Stadt Aachen hat mit dem gleichen Datum die städt. Sportplatzanlagen entsprechend freigegeben.


Unter den folgenden Auflagen ist die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes somit im VfJ wieder möglich:


 


A. Grundsätzlich:


Der Trainingsbetrieb wird seitens des VfJ ab der E - Jugend aufwärts freigegeben. Das Training ist für Trainer:innen ebenso wie für die Sporler:innen freiwillig.


Die folgenden Richtlinien sind:


für alle Spieler*innen und Mannschaften verbindlich und zwingend einzuhalten. Sollten die Richtlinien nicht eingehalten werden, wird der Trainingsbetrieb entsprechend teilweise oder ganz eingestellt.


dynamisch und werden immer wieder den politischen Vorgaben und der Situation angepasst und entsprechend kommuniziert.


 


B. Trainingsteilnahme:


Es dürfen alle Vereinsmitglieder ab E-Jugend (unabhängig von der Sportart) wieder am Training teilnehmen.


Ausnahmen:


 - Sportler*innen, die sich in Quarantäne befinden,


 - Sportler*innen mit Erkältungssymptomen oder erhöhter Temperatur,


 - Sportler*innen, die einer Risikogruppe angehören,


Des Weiteren dürfen keine Sportler:innen mehr am Training teilnehmen, die sich nicht an diese Handlungsrichtlinien und Anweisungen der Trainer:innen während des Trainings halten.


Es dürfen keine Fahrgemeinschaften, z.B. zum Zweck der gemeinsamen Anreise zum Sportplatz, gebildet werden.


Die Trainer:innen halten schriftlich namentlich (Teilnehmerliste) fest, wer am Training teilgenommen hat, um ggf. entstehende Infektionsketten feststellen zu können. Wir empfehlen unseren Trainer*innen hierfür die Nutzung der App „SpielerPlus“. Diese App gibt es auch in einer kostenlosen Version, die für diese Aufgabe völlig ausreicht.


Erkrankungen ab der Freigabe des Trainingsbetriebes sind umgehend dem jeweiligen Trainer und dem Verein unter info@vfj-laurensberg.de mitzuteilen, damit entsprechende Infektionswege dokumentiert werden können und der Verein weitere Schritte einleiten kann. Diese Informationen werden selbstverständlich soweit es möglich ist, vertraulich behandelt.


 


C. Trainingsstandorte:


Das Training wird auf allen 3 Sportplätzen – Naturrasen Rathausstraße, Naturrasen Hander Weg und Kunstrasen Hander Weg wieder aufgenommen, um das Training zu entzerren, damit Hygienevorschriften (s. Punkt D) eingehalten werden können. Die Trainingszeiten und -orte werden den Trainer:innen frühzeitig bekannt gegeben.


 


D. Trainingsorganisation:


Die Sportler:innen kommen bereits fertig angezogen für die Trainingseinheit und mit Mund-NasenSchutz (MSN) zum Training.


Während des Trainings kann der Mund-Nasen-Schutz von den Sportler:innen abgenommen werden.


Nach dem Training muss der Mund-Nasen-Schutz wieder aufgesetzt werden.


Das Sportplatzgelände darf nur zum Training und zu Trainingsbeginn betreten werden und muss nach dem Trainingsende auf direktem Wege wieder verlassen werden.


Es dürfen sich keine Gruppen beim Betreten und Verlassen der Sportplatzanlage bilden.


Jede Mannschaft erhält für die Trainingseinheit am jeweiligen Standort je eine Platzhälfte zugeteilt.


Nur die Trainer:innen stellen Übungen mit den notwendigen Materialien auf. Trainer erhalten Einmalhandschuhe zum Transport, z.B. der Tore.


Das Training endet 10 Minuten vor dem offiziellen Trainingsende, damit die Trainingsgruppe rechtzeitig das Sportplatzgelände verlassen kann, bevor die nächste Trainingsgruppe beginnt.


Die Zugänge zum Sportplatzgelände sind so geöffnet, dass wie im Straßenverkehr Rechtsverkehr gilt. Am Sportplatz Rathausstraße ist das große Tor rechts vom Sportplatz geöffnet. Das kleine Törchen bleibt verschlossen.


Für die Fußballabteilung: Jede/r Sportler:in erhält beim ersten Training einen eigenen Fußball. Der Fußball wird mit nach Hause genommen und muss zum nächsten Training wieder mitgebracht werden. Achtung: Ohne Fußball darf die/der Sportler*in nicht am Training teilnehmen und wird umgehend nach Hause geschickt.


Wettkampf-/Spielsimulationen sind ausdrücklich untersagt bzw. verboten. Dazu gehört u.a. auch die beliebte Trainingseinheit und bei den Kindern unter dem Namen bekannte „Schweinchen in der Mitte“. Schwerpunkte: Techniktraining, Passtraining, Koordinations- und Konditionstraining.


 


E. Hygienevorschriften


Es sind folgende allgemeine Hygienevorschriften zwingend einzuhalten (dies gilt auch für Sportler:innen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben). Diese sind sicherlich u.a. auch schon aus den Veröffentlichungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) bekannt:


Nies-Etikette ist einzuhalten.


Nicht mit den Händen ins Gesicht gehen.


Es ist ein Abstand zwischen den Personen von mind. 2 m einzuhalten. Während des Trainings sollten die Abstände noch größer sein.


Es darf vor, während und nach dem Training zu keinem körperlichen Kontakt kommen.


Händeschütteln und Abklatschen sind untersagt.


Jede/r Sportler*in bringt seine/ihre eigenen Handtücher und Getränke in ausreichender Menge zum Training mit. Diese sind nach Möglichkeit namentlich gekennzeichnet und dürfen nicht weitergegeben werden.


Umkleide- und Aufenthaltsräume dürfen nicht genutzt werden.


Toilettennutzung darf nur alleine erfolgen. In dieser Zeit muss der Mund-Nasen-Schutz (MSN) getragen werden. Nach der Nutzung sind die Hände mit Wasser und Seife mind. 20 sec. zu waschen.


Zuschauerbesuche sind untersagt. Bei Kindern unter 12 Jahren ist jedoch das Betreten des Sportgeländes durch jeweils eine erwachsene Begleitperson erlaubt. Begleitpersonen haben sich an diese Handlungsrichtlinien zu halten und sollten sie auf das begleitete Kind beim Trainingsende warten, einen Mund-Nasen-Schutz (MSN) tragen.



Diese Richtlinien gelten nur für die derzeitige Situation. Sollten sich behördliche Vorgaben, wie z.B. die Coronaschutzverordnung des Landes NRW oder städtische Vorgaben, auf Grund von geänderten Gegebenheiten ändern, werden wir den Trainingsbetrieb den Vorgaben anpassen müssen; ggf. müssen wir den Trainingsbetrieb wieder einschränken oder sogar ganz einstellen.


Unsere Trainerinnen und Trainer sowie Betreuerinnen und Betreuer sind unterwiesen, Spielerinnen und Spieler – ebenso wie Eltern - sind über die folgenden aktuellen vereins-internen Regeln und Maßnahmen informiert. 


 

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