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Mein Sport – mein Verein!
VFJ LAURENSBERG 1919 E.V.

IMMER AUF DEM LAUFENDEN

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NRW-LANDESREGIERUNG GIBT ENTWARNUNG FÜR VEREINE
NRW-Landesregierung gibt Entwarnung für Vereine

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) führt im Auftrag der Europäischen Kommission eine Studie zur Reduktion der Menge an umweltschädlichem Mikroplastik in unserer Umwelt durch. Menschen nehmen pro Woche im globalen Durchschnitt bis zu fünf Gramm Mikroplastik auf, das entspricht etwa dem Gewicht einer Kreditkarte. Zuviel. Und somit hat die Agentur der Kommission 2018 vorgeschlagen, die Verwendung von derartigen „bewusst zugesetzten Mikrokunststoffen“ EU-weit zu beschränken. Damit solle die Freisetzung von rund 400.000 Tonnen Mikrokplastik innerhalb der kommenden 20 Jahre vermieden werden. 


Kunstrasenplätze sind dabei eine bedeutende Quelle von Mikrokplastik in der Umwelt, da nach Angaben der Chemikalienagentur das in solchen Spielfeldern als Füllmaterial verwendete Granulat, meist kleine Stückchen von Altreifen, unter die Definition von „bewusst zugesetzten Mikrokunststoffen“ fällt.


Und obwohl Kunstrasen im Sport als durchaus umweltfreundliche Alternative zum Naturrasen gilt, da er oft aus recycelten Kunststoffen besteht und den Wasserverbrauch auf den Spielfeldern reduziert, könnte er in Form von Mikroplastik also negative Umweltauswirkungen haben.


Somit stand die Gefahr des Verbots von Kunstrasenplätzen im Raum und bereitete auch Sportvereinen mit Kunstrasenplätzen wie dem VfJ Laurensberg einiges an Kopfzerbrechen.


Doch natürlich ist sich die Europäische Kommission der wichtigen Rolle der Sportplätze bei der Förderung von körperlicher Bewegung, Gesundheit und sozialer Integration in der gesamten EU bewusst. Ziel ist es daher, die Interessen der Sportler und den Schutz der Umwelt in Einklang zu bringen. Deshalb wird sie bei der Ausarbeitung ihres Vorschlags sicherstellen, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen sowohl wirksam sind, um die Freisetzung von Mikroplastik zu verringern, als auch verhältnismäßig mit Blick auf die gesellschaftlichen Auswirkungen.


Ein mögliches Verbot von Mikroplastik als Einstreugranulat in Kunstrasen betreffe also allenfalls die Zukunft und bedeute nicht, dass bereits bestehende Kunstrasenplätze sofort erneuert oder gar stillgelegt werden müssten. Vielmehr gelten die möglichen neuen EU-Regeln für neue Plätze oder alte, wenn Granulat nachgefüllt werde.


Das Land NRW fördert somit auch weiterhin den Bau von Kunstrasenplätzen im Rahmen der entsprechenden Landesprogramme, sofern keine Kunststoffgranulate verwendet werden. Dies können Kunstrasenplätze ohne Einstreugranulate oder Kunstrasenplätze mit alternativen Granulaten wie Quarzsand oder Kork sein.Daher prüfe man aktuell Alternativen wie die Neuanlage von Kunstrasenplätzen ohne Kunststoffgranulat oder alternative Einstreugranulate wie Kork, Kokosfasern, Olivenkerne oder Quarzsand. So habe man in Hamburg weniger gute Erfahrungen mit Kork, aber schon seit 2006 gute mir Quarzsand gemacht.


In jedem Fall können Übergangsbestimmungen sicherstellen, dass betroffene Akteure genug Zeit haben, sich an neue Vorgaben anzupassen.


 


Mehr Infos unter:   
https://www.mags.nrw/pressemitteilung/landesregierung-gibt-entwarnung-fuer-freizeitkicker


https://echa.europa.eu/de/restrictions-under-consideration


https://ec.europa.eu/germany/news/20190723-kunstrasen_de


https://www.presseportal.de/pm/35368/4330742

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