Aufgrund der besorgniserregend steigenden Inzidenzen und der neuen Corona-Schutzverordnung vom 24.11.2021 treten erneut Änderungen für den Spiel- und Trainingsbetrieb in Kraft.
Für die Senioren bedeutet dies, dass unter Einhaltung der 2G-Regel im Fußball-Verband Mittelrhein (FVM) der Trainings- und Spielbetrieb gemäß den Vorgaben der neuen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 24. November aufrechterhalten werden kann. Diese Regelung gilt für den Sportbetrieb auf Verbands- und Kreisebene der Herren und Frauen. Um den Ablauf im Spielbetrieb diesbzgl. einheitlich zu gestalten, hat der FVM festgelegt, dass grundsätzlich der Heimverein für die Kontrolle der Nachweise verantwortlich ist.
Im Jugendbereich für die Altersklassen des Fußball-Kindergartens, der Bambini bis einschließlich der C-Jugend gilt weiterhin die 3G-Regelung, da Schüler*innen (bis einschließlich 15 Jahren) aufgrund der regelmäßigen Schultestungen keine Nachweise erbringen müssen. Allerdings werden alle anwesenden Teilnehmer*innen, sowohl beim Training als auch bei Spielen, zum Zweck einer Nachverfolgung im Infektionsfall registriert.
Die Pflichtspiele der A- und B-Jugend werden für das Jahr 2021 mit sofortiger Wirkung ausgesetzt. Der FVM trägt damit dem Umstand Rechnung, dass Impfungen für diese Altersgruppen erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich waren.
Neben den Spieler*innen unterliegen selbstverständlich auch die Trainer*innen sowie Betreuer*innen der 3G-Regel. Der Verein stellt dies durch entsprechende, regelmäßige Kontrollen sicher, da uns auf der einen Seite die Gesundheit aller Vereinsmitglieder am Herzen liegt und wir auf der anderen Seite dennoch die sportliche Betätigung der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen sichern möchten.
Der Trainings- und Freundschaftsspielbetrieb ist für alle Jahrgänge (auch für die Altersklassen der A- und B-Jugenden) unter Einhaltung der 2G-Regelung allerdings weiterhin möglich.
Dabei gilt für Zuschauer*innen ebenfalls die 2G-Regelung, die wir bei Heimspielen am Platz kontrollieren werden. Gleiches gilt auch für Eltern, die ihre Kinder zum Platz bringen und dort wieder abholen. Daher bitten wir darum, die Kinder am Eingang des Parkplatzes abzusetzen und dort auch wieder einzusammeln.
Ob und welche weiteren Vorgaben seitens des Verbands oder Landes noch kommen, können wir derzeit nicht absehen.