Der Fußballverband Mittelrhein hat, nach Bekanntgabe der Beratungsergebnisse auf Bundesebene sowie der Ankündigung der Landesregierung NRW die entsprechenden Maßnahmen übernehmen zu wollen, seinerseits Regeln erlassen.
Zur Minimierung der Kontaktzahl der Bürger:innen in NRW, unabhängig von Infektionsrisiken, setzt der Fußballverband Mittelrhein den Spielbetrieb der Herren, Frauen und Jugend sowie den Futsal-Spielbetrieb auf Verbands- und Kreisebene bereits ab Freitag, 30. Oktober 2020, aus. Von dieser Regelung sind auch Pokal-, Test- und Freundschaftsspiele betroffen. Ab dem 02. November 2020 ist der Spiel- ebenso wie der Trainingsbetrieb aufgrund der behördlichen Verfügungslage untersagt.
In der heute veröffentlichten aktualisierten Coronaschutzverordnung NRW heißt es zudem, dass der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen mindestens bis zum 30. November 2020 unzulässig ist.
Ausgenommen ist lediglich der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes. Somit kann sich jeder für sich weiterhin fit halten.
Alle diese Maßnahmen gelten zunächst bis zum 30. November dieses Jahres. Die Rückkehr in den Trainings- und Wettkampfbetrieb erfolgt, sobald die Landesregierung dies wieder genehmigt und die Sportanlagen öffnet.
Sportfest und ähnliche Sportveranstaltungen hingegen bleiben bis mindestens 31. Dezember 2020 untersagt. Das Ordnungsamt ist angehalten stärker zu kontrollieren.