Seit dem 03. April 2022 gilt die neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW.
Mit dieser Neufassung fallen zahlreiche Schutzmaßnahmen und Kontaktbeschränkungen in Folge der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) weg: Sowohl die 3G- und 2Gplus-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen.
Der Sportbetrieb ist demnach erstmals seit zwei Jahren ohne weitere Einschränkungen möglich. Somit gilt, dass der Trainings- und Spielbetrieb im Fußball für alle (Spieler*innen, Schiedsrichter*innen, Funktionsteam, alle weiteren Ehrenamtler*innen und Zuschauer*innen) ohne weitere Beeinträchtigungen möglich ist.
Aufgrund der aber nach wie vor hohen 7-Tages-Inzidenzen in NRW bittet der Stadtsportbund Aachen ebenso wie der VfJ alle Verantwortlichen und Sporttreibenden sorgsam mit dem Wegfall der Regelungen umzugehen, um möglichst wenige Menschen weiter infizieren.
Demnach gilt die dringende Empfehlung, sich weiterhin an die allgemeinen Hygieneregeln (v.a. Abstand) zu halten und insbesondere in Innenräumen weiterhin eine Maske zu tragen.
Vielen Dank!
Dokumente des Landes NRW:
Anlage 1: Hygieneempfehlungen für Privatpersonen [.pdf]
Anlage 2: Hygieneempfehlungen für Unternehmen und Veranstaltungen [.pdf]
Coronaschutzverordnung gültig ab 3. April 2022 [.pdf]