Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Sperrung der Angebote von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), also sämtlicher städtischer Sport-, Turn-, Gymnastik- und Judohallen, Sportplatzanlagen sowie Schwimmstätten, Spiel- und Bolzplätze bis zunächst 03. Mai 2020 verlängert.
Somit ist weiterhin jeglicher Sportbetrieb sowie alle Zusammenkünfte in Sportvereinen untersagt.
Bitte beachtet, dass eine Zuwiderhandlung gegen diese Anordnung nach wie vor eine Straftat im Sinne des § 75 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 IfSG darstellt und entsprechend geahndet werden kann.